BILDUNGSPRÄMIE
Der Prämiengutschein erstattet bis zu 500 Euro
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige und Berufsrückkehrer.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Für Erwerbstätige mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 20.000 Euro (oder 40.000,– Euro bei gemeinsam Veranlagten) übernimmt der Staat mit dem sogenannten Prämiengutschein die Hälfte der Weiterbildungskosten. Maximal werden 500 Euro erstattet.
Auch Selbstständige und Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich un- bürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wer an einer Weiterbildung interessiert ist, kann sich an eine der fast 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland wenden. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.
Anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger, in diesem Fall das Voss-Lehnen-Institut abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info
oder per Telefon: 0800 2623 000.